News /  & Verein

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes Leichtathletik

Liebe Leichtathletikfreunde,
liebe LSC‘ler,

wir sind uns der anhaltenden Ausnahmesituation, in der wir uns alle durch die Verbreitung des Coronavirus befinden, bewusst und haben vollstes Verständnis dafür, dass dies besondere Maßnahmen erfordert. Ein Trainingsbetrieb in Hessen war seit dem 21.04.2020 nur Bundeskaderathlet*innen an Bundes- und Landesstützpunkten unter strengen Voraussetzungen möglich.
Das Land Hessen hat nun verkündet, den Kreis der Athlet*innen, denen ein Training auf einer Sportanlage ermöglicht werden soll, zu erweitern. Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass wir weiterhin unseren Beitrag zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus leisten und verantwortungsvoll mit dieser Extremsituation umgehen müssen.

Jetzt geht es darum, individuelle Lösungen für unser Training unter freiem Himmel zu definieren.

Der Vorstand des LSC Bad Nauheim e.V. hat sich über Regelungen verständigt, die in Teilen ab dem 18.05.2020 und vorerst bis zum 05.06.2020 bzw. bis auf Widerruf gelten.

Hiermit möchten wir Euch informieren und auf unseren Handlungsrahmen hinweisen, damit wir alle gemeinsam von der Entscheidung des Landes Hessen profitieren.

Bei einer möglichen schrittweisen Rückkehr zum „Trainingsalltag“, sind wir auf Euer Verständnis und Eure Mithilfe angewiesen. Höchste Priorität hat hierbei die Gesundheit aller Athlet*innen, Trainer*innen und Mitarbeiter*innen, die in den Trainingsstätten trainieren und arbeiten. Selbstverständlich werden wir die jeweils gültige Bundesverordnung, die Verordnung des Landes Hessen und die Vorgaben und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sowie der Sportverbände und der Stadt Bad Nauheim umsetzen und befolgen.

Die Wiederaufnahme des Trainings erfolgt unter Beachtung von Kontakt- und Hygieneregeln, die wir angelehnt an die Empfehlungen des Hessischen Leichtathletik Verbandes für zwingend notwendig erachten.

Von allen trainierenden Athlet*innen und Übungsleiter*innen erbitten wir einen SARS-CoV-2-Risiko Fragebogen. Dieser steht auf unserer Homepage zum Download zur
Verfügung und ist die zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Training und Nutzung unserer Sportstätten. Alle, die am Training teilnehmen wollen, müssen den ausgefüllten Fragebogen zum ersten Trainingstermin mitbringen und der/dem jeweils Verantwortlichen der Trainingseinheit übergeben. Wer den Fragebogen nicht mitbringt, muss wieder nach Hause geschickt werden.

Entsprechend der Vorgaben bzgl. der maximalen Anzahl von gleichzeitig trainierenden Trainer-/Athlet-Gespannen (max. 1:10) müssen für die jeweiligen Trainingsstätten „namensscharfe“ Belegungspläne erstellt werden. Alle Athlet*innen und Trainer*innen, die auf dem Belegungsplan stehen, erklären persönlich und schriftlich ihre Kenntnisnahme und ihr Einverständnis mit den aufgestellten Maßnahmen, Handlungen und Vorgaben. Sie nehmen die Regeln ernst und sind sich der Situation bewusst, dass sie für viele Mitmenschen als Vorbilder fungieren. In den Belegungsplänen werden die Trainingskonstellationen aufgeführt, die ggf. bei der Stadt vorgelegt werden. Es wird so sein, dass sich trainierende Personen legitimieren müssen, wenn sie angesprochen werden.

Ahtlet*innen, die sich nicht an die Regeln halten, werden vom Training ausgeschlossen. Dies liegt in der Entscheidung der Trainer*innen. Eltern werden davon schriftlich in Kenntnis gesetzt.

Geht bitte sehr verantwortungsbewusst mit dieser Situation um und scheut Euch nicht, uns anzusprechen.

Wir werden diese Situation gemeinsam meistern – nicht mit Jammern und Meckern, sondern mit positiver Energie, einem Lächeln auf den Lippen und dem Motto:

Heute mit Abstand, „morgen“ gesund und gemeinsam!

Beste Grüße und bleibt gesund

Klaus Ritz
1. Vorsitzender

Harry Weisskirchen
2. Vorsitzender

Claudia Lepka
Abteilungsleiterin LA

Harry Weisskirchen
16.05.2020